| Gebäude mit erhöhtem Wärmeschutz und Niedrigenergiehäuser
Seit die erste Wärmeschutzverordnung im Jahre 1977 in Kraft getreten ist, konnte der Wärmeschutz von Neubauten deutlich verbessert werden. Vor 1977 wurden die Anforderungen an neue Gebäude vorrangig durch bauphysikalische Erfordernisse bestimmt. Mit der ersten Novelle der Wärmeschutzverordnung (WSVO) im Jahre 1984 erfolgte eine weitere, deutliche Erhöhung der Anforderungen. Bis 1977 lag der mittlere k-Wert für alle Außenbauteile noch über 1,2 W/m²K, seit 1984 noch bei 0,7 W/m²K. Mit Inkrafttreten der neuen WSVO vom 1.1.1995 wird der k-Wert für alle Außenbauteile noch einmal gesenkt und auf 0,5 W/m²K begrenzt.
Um diese Werte zu erreichen bedarf es nicht nur einer verbesserten Gebäudehülle mit der nötigen Isolierung und Fensterflächen mit k-Werten unter 1,0 W/m²K, sondern auch einer modernen und energiesparenden Haustechnik.
So wurde neben der Nivellierung der WSVO auch die Heizungsanlagenverordnung überarbeitet und Grenzwerte für Kesselanlagen im Bereich Abgasverluste, Abstrahlverluste und Emissionen neu festgelegt. Diese Grenzwerte werden heute nur von modernen Brennwertkesselanlagen unterschritten. Gerade bei Sanierungsobjekten sind hier Energieeinsparungen bis 40% bei Austausch einer alten Kesselanlage gegen eine moderne Brennwertkesselanlage möglich.
Mit den Grenzwerten von unter 0,5 W/m²K der WSVO von 1995 will man dem Niedrigenergiehaus von k-Werten unter 0,3 W/m²K nahe kommen, welche aber bei der nächsten Novelle der WSVO zum sogenannten Niedrigenergiehausstandard führen soll.
Durch die stetige Erhöhung des Wärmeschutzes von Gebäuden und dem dadurch resultierenden sinkenden Wärmebedarf kann in solchen Gebäuden auf intelligente Technik wie modulierende Brennwertkesselanlagen, thermische Solaranlagen zur Brauchwassererwärmung und Heizungsunterstützung sowie eine kontrollierte Wohnungsbe- und Entlüftung nicht mehr verzichtet werden. Die Mehrkosten solcher Techniken machen sich, gerade in Anbetracht der steigenden Energiebezugspreise durch Inflation und Ökosteuer, nach wenigen Jahren bezahlt. Andererseits fallen diese Kosten bei vernünftiger Planung oder Einsparungen an energetisch nicht relevanten Gebäudeteilen kaum noch ins Gewicht.
Mit steigendem Wärmeschutz und der höheren Dichtigkeit der Gebäude entsteht neben dem positiven Effekt der Energieeinsparung aber auch das Problem der Abfuhr von Raumfeuchte. Wurden früher Gebäude durch mangelnden Wärmeschutz, Fugenundichtigkeiten und falsches Fensterlüften mit zu hohen Luftwechselraten belüftet, so ist heute eine ausreichende Belüftung (wegen einer wesentlich höheren Gebäudedichtigkeit) nicht mehr möglich. Hieraus resultiert der notwendige Einsatz von kontrollierten Lüftungsanlagen mit oder ohne Wärmerückgewinnung in Gebäuden mit erhöhtem Wärmeschutz. Erfahrungen zeigen, daß in diesen Gebäuden der Einsatz von kontrollierten Lüftungsanlagen zu einer Optimierung des Energieverbrauches führt und Räume nach ihren Verwendungszweck einzeln belüftet und entfeuchtet werden können.
Um für die Zukunft gerüstet zu sein sollten Gebäude, die heute geplant werden, sich jetzt schon an dem Niedrigenergiestandard und dessen Haustechnik orientieren, um später nicht durch neue Bestimmungen und erhöhte Energiebezugspreise belastet zu werden. Durch intelligente Planung von Fachleuten lassen sich heute Niedrigenergiehäuser mit minimalen zusätzlichen Kosten realisieren.
Deshalb rüsten Sie Ihren Neubau für die Zukunft, schonen Sie unsere Umwelt und Ressourcen durch energiesparende Technik und lassen Sie sich bei der Planung ihres Neubaus oder Sanierungsobjektes von Fachleuten beraten!
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